"Es ist polizeilich untersagt, Fahrzeuge und andere Gegenstände aller Art auf der Fläche vor diesem Gebäude abzustellen. Bei Zuwiderhandlung wird die Entfernung auf Kosten des Verursachers veranlasst. Der Polizeipräsident in Berlin."
"Schwipp - Schwapp."
Sonntag, 16. November 2008
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